Unternehmerische Tätigkeit und Handeln im Wirtschaftsleben stehen im Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Unternehmerische Entscheidungen werden ex post strafrechtlich beurteilt. Die Verschärfung der Gesetze und Rechtsprechung insbesondere in den Bereichen Untreue und Korruption bilden immer neue Herausforderungen für Unternehmen und deren Führungskräfte. Dies gilt vor allem auch im internationalen Bereich mit Blick auf die amerikanische United States Securities and Exchange Commission (SEC) oder den UK Bribery Act.
Ufer Knauer Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung und Know-how um sowohl präventiv als auch im Verteidigungsfall erfolgreich zu beraten. Die Kanzlei hat in einer Vielzahl von Fällen Führungskräfte und Unternehmen strafrechtlich vertreten sowie interne Ermittlungen in internationalen Konzernen erfolgreich durchgeführt und begleitet. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst:
Individualverteidigung von Führungskräften
Verteidigung von Unternehmen
Compliance
Interne Ermittlungen
Tätigkeit als Ombudsmann
Strafanzeigen
Rechtsgutachten
Den hohen Ansprüchen aufgrund der rasanten Entwicklung dieses Rechtsgebiets tragen wir durch ständige Teilnahme an der fachwissenschaftlichen Diskussion, durch Vorträge und Veröffentlichungen Rechnung.
Arbeitsstrafrecht
Arbeitsstrafrecht ist Arbeitgeberstrafrecht. Die zunehmende Bürokratisierung des Arbeitslebens birgt erhebliche strafrechtliche Risiken für Unternehmer.
Der Kreis der Delikte umfasst insbesondere die illegale Beschäftigung von Ausländern, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Schwarzarbeit. Parallel dazu wird regelmäßig der Vorwurf der Lohnsteuerhinterziehung erhoben. Zudem drohen bei derartigen arbeitsrechtlichen Verstößen regelmäßig hohe Bußgelder.
Ufer Knauer Rechtsanwälte beraten ihre Mandanten umfassend auf diesem von häufig wechselnden Ausführungsvorschriften geprägten Gebiet, insbesondere jedoch im Hinblick auf steuerrechtliche Folgen und weitergehende Haftungsnormen sowie registerrechtliche Eintragungen mit der Gefahr des Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Aufträge.
Außenwirtschaftstrafrecht / Zollstrafrecht
Aufgrund der Exportstärke, aber auch der Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft stellen die Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Zollfahndungsdienstes dar.
Eine Spezialität ist das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), das die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegswaffen regelt. Da Deutschland einer der fünf größten Waffenexporteure der Welt ist, besteht angesichts der Vielfalt nationaler und internationaler Regelungen sowie Beschlüssen internationaler Organisationen (UN, EU, OSZE) und zahlreicher Waffenembargos spezieller Beratungsbedarf. So enthalten Waffenembargos nicht nur ausdrückliche Beschränkungen bzw. Verbote für die Lieferung von Waffen, sondern auch von Munition und sonstigen Rüstungsmaterialien.
Zudem gibt das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), insbesondere in Verbindung mit Verordnungen der Europäischen Union, für bestimmte Waren Genehmigungsvorbehalte vor. So bedürfen Waren, die Dual-Use-Charakter haben – also sowohl zu zivilen als auch zu militärischen oder verbotenen Zwecken benutzt werden können –, zu ihrer Ausfuhr einer Genehmigung.
(Embargo-)Regelungen beschränken aber nicht nur die Ausfuhr von Gütern, sondern beispielsweise auch die Einfuhr von Gütern oder den Kapital- und Zahlungsverkehr. Insofern korrespondiert mit dem Außenwirtschaftsstrafrecht das Zollstrafrecht.
Ufer Knauer Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrungen in der Verteidigung betroffener Unternehmen und Unternehmer. Mit unserer Spezialisierung auch im Steuerrecht gewährleisten wir eine abschließende Beratung.
Bankstrafrecht
Im Zuge der immer zahlreicheren Strafverfahren gegen Bankenmanager hat sich der Begriff des Bankstrafrechts entwickelt. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Pflichtenstellungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern und die damit zunehmend erhobenen Vorwürfe der Untreue nach § 266 StGB.
Die Rechtsprechung bestätigt Verurteilungen der Landgerichte wegen Untreue schon dann, wenn beispielsweise lediglich gegen Pflichten nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Depotgesetz (DepotG) oder dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) verstoßen wurde. So solle in diesem Zusammenhang nicht nur ein Gefährdungsschaden, sondern bereits ein nach kaufmännischen Grundsätzen echter Schaden eingetreten sein, da jeder Kredit, die nicht den Vorgaben des Gesetzes entsprechend ausgereicht werde, zu einer Wertberichtigung führen müsse.
Im Bankenstrafrecht spielen auch illegale Mitarbeitergeschäfte eine immer größere Rolle. Insidergeschäfte sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) strafbar. Es gehört damit zu den Routineaufgaben der Finanzaufsicht BaFin, Börsengeschäfte zu überwachen und Hinweisen Dritter auf Insiderhandel nachzugehen.
Angesichts der Verschärfung der Überwachungsregelungen für Bankmitarbeiter wie auch der Rechtsprechung zur Untreue muss der Strafverteidiger frühzeitig darauf hinwirken, dass der Manager, der im Interesse des Instituts handeln wollte, nicht das Risiko einer Hauptverhandlung tragen muss, sondern bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen zu einer Einstellung des Verfahrens gestellt werden. Ufer Knauer Rechtsanwälte haben hier den Anspruch, diese Vorgabe in allen ihnen übertragenen Fällen zu verwirklichen.
Bilanzstrafrecht
Nachdem in der Vergangenheit das Bilanzstrafrecht durch die Ermittlungsbehörden eher stiefmütterlich behandelt wurde, haben spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche, bei denen Bilanzfälschungen im Raum standen, zu einer Fokussierung des Bilanzrechts und damit verbunden auch des Bilanzstrafrechts geführt.
Da sich das Bilanzstrafrecht im Schnittbereich von Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften befindet, besteht die Aufgabe der Verteidigung hier vornehmlich darin, ein abgestimmtes Vorgehen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und gesellschaftsrechtlich spezialisierten Kollegen zu gewährleisten.
Durch unsere Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht stellen hier Ufer Knauer Rechtsanwälte die umfassende Beratung und Verteidigung sicher.
Insolvenzstrafrecht
Strafrechtliche Verfahren im Bereich der Insolvenzdelikte stellen zahlenmäßig den größten Teil der Wirtschaftsstrafverfahren dar. Dies hat einen einfachen Grund: Jede Insolvenzakte wird von der Staatsanwaltschaft auf den Anfangsverdacht auf Insolvenz- und Bankrottstraftaten überprüft. Hierbei werden in immerhin ca. der Hälfte der Insolvenzverfahren Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Ungerecht ist dabei vor allem, dass der Gesellschafter/Geschäftsführer, der am längsten für den Bestand seines Unternehmens kämpft, am gefährdetsten ist, bei seinen Bemühungen zugleich gegen strafrechtliche Bestimmungen wie insbesondere die strenge Drei-Wochen-Frist zur Insolvenzanmeldung nach § 15a Insolvenzordnung (InsO) zu verstoßen.
In der Phase der Krise bestehen zahlreiche Möglichkeiten, durch kompetente Beratung die strafrechtlichen Risiken des Unternehmers zu minimieren. Je früher hier externe strafrechtliche Präventivberatung in Anspruch genommen wird, desto wahrscheinlicher ist, dass das Sanierungskonzept auch im Falle einer Insolvenz kein strafrechtliches Risiko birgt und keine berufsrechtlichen Konsequenzen drohen.
Ufer Knauer Rechtsanwälte besitzen die Kompetenz, die entscheidenden Risiken aufzuzeigen, aber auch in der Individualverteidigung des Unternehmers die richtige Strategie zur möglichen Verfahrenseinstellung einzuschlagen, um zudem berufsrechtliche Konsequenzen auszuschließen.
Korruptionsstrafrecht
Korruption ist nicht nur heute in aller Munde, sondern eine der ältesten Formen der Wirtschaftskriminalität. Allerdings hat wohl kein anderes Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts in jüngster Vergangenheit eine vergleichbare Konjunktur erfahren wie das Korruptionsstrafrecht. Ursächlich sind hierbei nicht nur die im Laufe der letzten Jahre geschaffenen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, sondern auch die gesteigerte Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Umso größer ist die Gefahr einer Vorverurteilung im Zuge der intensiven Medienbeobachtung.
Die Verteidigung in solchen Verfahren erfordert neben einem hohen Maß an Erfahrung und Fingerspitzengefühl die profunde Kenntnis der zum Teil in sich widersprüchlichen Rechtsprechung. Ufer Knauer Rechtsanwälte können auf eine jahrzehntelange Tradition der Verteidigung in Korruptionsstrafsachen zurückblicken
Hierbei legen wir auch Wert darauf, die Beratung von betroffenen Personen umfassend zu gestalten, indem wir von Anfang an neben der internen steuerlichen/steuerstrafrechtlichen Beratung bei Bedarf auch die enge Koordination mit Fachanwälten für Arbeitsrecht anbieten, um auch den außerstrafrechtlichen Risiken zu begegnen.
Umweltstrafrecht
Maßnahmen gegen Umweltsünder sind populär. Häufig werden seitens der Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsverfahren eingeleitet, obwohl die rechtliche Beurteilung noch strittig ist. Dabei verbergen sich Straftaten in einer Vielzahl von Spezialgesetzen außerhalb des „Kernstrafrechts“. Häufig ist zudem aufgrund der besonders ausgeprägten Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht die Anwendung und Auslegung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich. Vielfach wären erst verwaltungsrechtliche Vorfragen zu klären. Gerade im Umweltstrafrecht lohnt es sich daher, in einem frühen Ermittlungsstadium rechtlich vorzutragen, um auch das fehlende Wissen des Unternehmers über die strafrechtlichen Risiken seiner Tätigkeiten herauszuarbeiten.
Ufer Knauer Rechtsanwälte verfügen neben den strafrechtlichen Verteidigungsfähigkeiten auch über das für eine erfolgreiche Mandatsbetreuung erforderliche verwaltungsrechtliche und verwaltungsverfahrensrechtliche Wissen.
Unternehmensstrafrecht
Der Strafverteidiger, der ein Unternehmen strafrechtlich berät, erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben für seine Mandanten:
Er berät bereits im Vorfeld, um Ermittlungsverfahren zu vermeiden. Bei Durchsuchungen im Unternehmen stellt er den rechtmäßigen Ablauf dieser Ermittlungsmaßnahmen sicher.
Im Hinblick auf drohende Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro je Tat nach § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) schützt er das Unternehmen, indem er interne Vorgänge aufklärt und die Kommunikation gegenüber den Ermittlungsbehörden unternimmt, um die Auswirkungen auf das Unternehmen zu beschränken. Der Unternehmensanwalt koordiniert das Einzelinteresse von Mitarbeitern mit dem Interesse des Unternehmens, dem er alleine verpflichtet ist.
Er hat die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens im Strafverfahren zu wahren, indem er es gegen Vermögensabschöpfung verteidigt, die regelmäßig die Geldbuße um ein Vielfaches übersteigen und damit das Unternehmen in seiner Existenz bedrohen können.
All diese Aktivitäten sollte der Unternehmensanwalt vor allem lautlos umsetzen, weshalb er auch die Kontakte zur Presse koordiniert.
Ufer Knauer Rechtsanwälte kennen aus langjähriger Erfahrung die zahlreichen Schnittstellen, an welchen die Unternehmen mit dem Strafrecht in Berührung kommen können, weshalb sie eine umfassende Beratung gewährleisten. Sie sind zudem auch wissenschaftlich prominent an der aktuellen Diskussion um ein Verbandssanktionengesetz – wie es zuletzt unter dem Titel „Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft“ verhandelt wurde – beteiligt und gewährleisten auch dadurch stets detaillierte Einblicke auch in noch bevorstehende rechtliche Anforderungen an Unternehmen.
Wettbewerbsstrafrecht / Urheberrechtsverletzungen
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (klassisches Wettbewerbsrecht wie auch Kartellrecht) stehen meist nicht nur im Zusammenhang mit nationalem Recht, sondern im Kontext europäischen Unionsrechts und internationaler Abkommen. Ufer Knauer Rechtsanwälte beraten sowohl Unternehmen bei der strafrechtlichen Durchsetzung ihrer wettbewerbsrechtlichen Interessen einschließlich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts als auch im Rahmen von Individual- und Unternehmensverteidigung. Dies betrifft etwa auch Fälle der illegalen Abwerbung von Mitarbeitern und der Wirtschaftsspionage.
Gerade im Zeitalter des Internets, der Digitalisierung der Arbeit und teilweise aufsehenerregender „Datenleaks“ ist die illegale Beschaffung und Weitergabe von Daten nicht nur einfach, sondern fast schon zum Kavaliersdelikt geworden. Die Entwendung geistigen Eigentums bedeutet aber gerade für Unternehmen, deren Wert von diesen Geschäftsgeheimnissen maßgeblich abhängt, eine Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz.
Ufer Knauer Rechtsanwälte verteidigen nicht nur die handelnden (ehemaligen) Mitarbeiter, sondern nehmen auch die Rechte betroffener Unternehmen wahr.