Tobias Pretsch ist bei Ufer Knauer in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig. Sein besonderer Schwerpunkt liegt aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Abteilungsleiter der JVA München (2008 bis 2013) auf dem Gebiet der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs.
Er verfügt über Expertise auf allen Gebieten des Strafrechts sowie große Prozesserfahrung.
Er wirkt bei der Beratung und Verteidigung nationaler und internationaler Unternehmen und deren Organen und Mitarbeitern in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie in Bußgeldverfahren und im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Aspekten interner Ermittlungen und zivilrechtlicher Streitigkeiten mit.
Counsel
Fachanwalt für Strafrecht
EXPERTISE
Tobias Pretsch ist bei Ufer Knauer in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig. Sein besonderer Schwerpunkt liegt aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Abteilungsleiter der JVA München (2008 bis 2013) auf dem Gebiet der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs.
Er verfügt über Expertise auf allen Gebieten des Strafrechts sowie große Prozesserfahrung.
Er wirkt bei der Beratung und Verteidigung nationaler und internationaler Unternehmen und deren Organen und Mitarbeitern in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie in Bußgeldverfahren und im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Aspekten interner Ermittlungen und zivilrechtlicher Streitigkeiten mit.
Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts, vor allem
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Aktien- und Bilanzstrafrecht
Kapitalmarktstrafrecht
Unternehmensverteidigung im Bußgeldverfahren
Interne Ermittlungen
Strafrechtliche Compliance-Beratung
Criminal Due Diligence
Strafvollstreckung und Strafvollzug
Beratung und Vertretung der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Verfahren wegen Beratungen zu Cum/Ex-Geschäften
Uli Hoeneß in Strafvollstreckung und Strafvollzug
Anshu Jain – ehemaliger Co-Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank
Leiter Rechtsabteilung Sparkasse wegen Beihilfe zur Hinterziehung von Erbschaftssteuer
Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität, Referendariat beim OLG München
2006 bis 2008 Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Schöch (Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug)
2008 bis Anfang 2013 Abteilungsleiter der Justizvollzugsanstalt München, unter anderem mit Zuständigkeit für die neue Frauenabteilung
Seit 2013 bei Ufer Knauer Rechtsanwälte
Praxiskommentar zu BGH, Beschl. 25.06.2020 – 3 StR 102/20 (Mitteilung verständigungsbezogener Erörterungen), gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Knauer, NStZ 2021, 310.
Praxiskommentar zu OLG Celle, Beschl. v. 24.7.2015 − 2 Ws 116/15 (Gewährung von Akteneinsicht in TKÜ-Daten und Beschwerdemöglichkeit der Staatsanwaltschaft), gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Knauer, NStZ 2016, 305 (307).
NJW-Editorial, Suizidprävention im Strafvollzug, NJW 2015, Heft 20.
Praxiskommentar zu KG Berlin, Beschluss v. 09.12.2014 – 2 Ws 7/15 (Rechtsmittelrücknahme im Parallelverfahren nach Verständigung), gemeinsam mit Professor Dr. Christoph Knauer, NStZ 2015, 236 (238).
Praxiskommentar zu BVerfG, Beschluss v. 15.01.2015 – 2 BvR 2055/14 (Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Beruhensprüfung bei Mitteilungsverstößen), gemeinsam mit Professor Dr. Christoph Knauer, .NStZ 2015, 172 (174).