Ein Ermittlungsverfahren bedeutet für jeden Betroffenen einen massiven Einschnitt, der besonders bei der härtesten Maßnahme der Ermittlungsbehörden, der Untersuchungshaft, das bisherige berufliche und private Leben grundlegend verändert. In dieser Krise verstehen wir uns nicht nur als Manager für die Organisation, sondern auch als Kommunikationspartner für das soziale (familiäre) wie auch berufliche Umfeld. Dazu zählt auch der adäquate Umgang mit den Medien, die zunehmend durch die Strafverfolgungsbehörden gegen die von ihnen Verfolgten instrumentalisiert werden.
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung ist dabei die umfangreiche Kenntnis der aktuellen Gesetzesänderungen, der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den einschlägigen Normen sowie eine konsequente Anwendung der Strafprozessordnung (StPO).
Betäubungsmittelstrafrecht
Die Zahl der Strafverfahren im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts nimmt konstant zu; zugleich wurde die Strafandrohung durch die verschiedenen Reformen immer stärker ausgeweitet. Dies macht eine strategische Verteidigung erforderlich, die sämtliche Fehlerquellen auf Seiten der Ermittlungsbehörden, namentlich die Abgrenzung der zulässigen von den unzulässigen (heimlichen) Ermittlungsmethoden, aufdeckt.
Häufig werden ohne Aktenkenntnisse Aussagen gemacht, um in die Vorzüge der Anwendung der Kronzeugenregelung gem. § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu kommen. Davor ist dringend zu warnen, denn nur die rasche Analyse der Ermittlungsergebnisse und die Begleitung durch den erfahrenen Verteidiger kann sicherstellen, dass eine solche Aussage nicht zum Boomerang wird.
Ufer Knauer Rechtsanwälte verfügen nicht nur über das notwendige Fachwissen, sondern auch über langjährige Erfahrung in der forensischen Tätigkeit und dementsprechend über das taktische Know-How einer effizienten Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen.
Jugendstrafrecht
Grundsätzlich soll im Jugendstrafrecht nicht die Schuld eines Beschuldigten im Mittelpunkt stehen, sondern der sogenannte Erziehungsgedanke. Trotz dieses heeren Anspruchs haben nicht nur die Jugendgerichte, sondern auch die zahlreichen Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes in den vergangenen Jahren letztendlich zu einer verschärften Umgangsweise mit jungen Beschuldigten im Strafverfahren geführt.
Zu nennen sind insbesondere die Einführung der Sicherungsverwahrung für Heranwachsende, die Stärkung der Opferrechte im Jugendstrafverfahren sowie die Tendenz in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die Jugendstrafe bei der Bestimmung der „Schwere der Schuld“ unter generalpräventiven Gesichtspunkten zu bemessen.
Zunehmend wird das Jugendstrafverfahren nach den Maßstäben des Erwachsenenstrafrechts behandelt, wodurch der Erziehungsgedanke und das Ziel einer maßvollen Ahndung immer mehr in den Hintergrund geraten.
Um dennoch die Vorteile des Jugendgerichtsgesetzes für den Jugendlichen (also den 14 bis 17jährigen) oder für den Heranwachsenden (den 18 bis 20jährigen) nutzbarmachen zu können, bedarf es einer Verteidigung, welche das gesamte Repertoire an Möglichkeiten der Verfahrensgestaltung beherrscht.
Ufer Knauer Rechtsanwälte beherrschen die vielfältigen Verteidigungsansätze, die sich aufgrund der unterschiedlichen Erledigungsformen des Jugendstrafverfahrens aus der großen Auswahl an abgestuften Sanktionen und – nicht zuletzt – aus der Zusammenarbeit mit den jungen Mandanten und den an seiner Erziehung Beteiligten und mit der Jugendgerichtshilfe ergeben.
Kapitalstrafrecht
Unter dem Begriff des Kapitalstrafrechts werden alle vorsätzlich begangenen Tötungsdelikte gefasst. Bei Mord droht die lebenslange Freiheitsstrafe. Durch das Gericht kann diese durch die Annahme der sogenannten Schwere der Schuld und die zunehmend häufiger erfolgende Anordnung der Sicherungsverwahrung noch verschärft werden.
Vor diesem Hintergrund ist in einem Verfahren vor allem die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Mandanten von großer Bedeutung. Eine effektive Verteidigungsstrategie versteht es, das Gericht und die Staatsanwaltschaft im Sinne des Beschuldigten auf die entsprechenden Regelungen des Strafgesetzbuches und die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung hinzuweisen und dadurch einen erheblich positiven Einfluss auf die Strafzumessung auszuüben.
Nicht selten ist die Beurteilung eines Sachverhaltes als gefährliche Körperverletzung statt versuchten Mordes ebenfalls eine Frage gekonnter Verteidigung; wodurch sogar eine Strafaussetzung zur Bewährung erreicht werden kann.
Dafür sind nicht nur hervorragende juristische Fachkenntnisse erforderlich, sondern Erfahrung auch in den Hilfswissenschaften der Psychologie wie Psychiatrie, Kriminalistik und Rechtsmedizin.
Ufer Knauer Rechtsanwälte beherrschen nicht nur dieses Rechtsgebiet aufgrund ihrer vielfachen und langjährigen Erfahrung sowie ihrer stets aktuellen Fortbildung, sondern gleichermaßen den Umgang mit den Medien, deren Einfluss auf ein solches Verfahren nicht zu unterschätzen ist.
Sexualstrafrecht
Verfahren aus dem Sexualstrafrecht gelten seit jeher als äußerst sensibel, besonders öffentlichkeitswirksam und medienträchtig. Oftmals hängt die Verurteilung wegen einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Kindesmissbrauch von einer einzigen Zeugenaussage ab. Regelmäßig stempelt die Presse die Beschuldigten bereits frühzeitig als Täter ab. Selbst im Falle eines Freispruchs oder einer Verfahrenseinstellung besteht damit die Gefahr einer lebenslangen Brandmarkung als „Sexualstraftäter“.
Zudem kann der Verlust des Arbeitsplatzes sowie sämtlicher sozialer Kontakte die Folge sein. Trotzdem sind falsche Verdächtigungen leider keine Ausnahme, insbesondere wenn Kinder in Sorgerechtstreitigkeiten instrumentalisiert werden, wenn Rache an einem Ex-Partner geübt oder ein Seitensprung legitimiert werden soll.
Aufgrund der geschilderten Gefahren ist schon im Anfangsstadium eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens der Beistand eines erfahrenen Strafverteidigers erforderlich. Durch die vielfachen und langjährigen Erfahrungen und eine stets aktuelle Fortbildung beherrschen Ufer Knauer Rechtsanwälte nicht nur dieses Rechtsgebiet, sondern auch den im Bereich der Sexualdelikte nicht zu unterschätzenden Umgang mit den Medien, um die bereits aus der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens resultierenden Nachteile für den Beschuldigten so gering wie möglich zu halten.
Verkehrsstrafrecht
Einem verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf kann sich letztlich jeder ausgesetzt sehen. Klassische Delikte sind die Gefährdung des Straßenverkehrs, die Alkohol- oder Drogenfahrt, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Zum erweiterten Spektrum gehören z.B. Versicherungsbetrug, unterlassene Hilfeleistung, Beleidigung, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung.
Im Falle einer Verurteilung drohen neben Geld- und Freiheitsstrafen auch empfindliche führerscheinrechtliche Maßnahmen wie etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Anordnung einer medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) oder die Eintragung von Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister.
Auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung besitzen Ufer Knauer Rechtsanwälte die Kompetenz, Beschuldigten die entscheidenden Risiken aufzuzeigen und die richtige Strategie zur Ermöglichung einer Verfahrenseinstellung einzuschlagen.