Die kompetente Beurteilung zivilrechtlicher Vorfragen ist insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht regelmäßig von grundsätzlicher Bedeutung für den Erfolg der Verteidigung. Auch im Bereich der Präventivberatung von Unternehmen und der Beratung von Unternehmen im Ermittlungsverfahren sind zivilrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen eng verquickt. Neben der Zusammenarbeit mit Zivil- und Wirtschaftskanzleien kooperieren Ufer Knauer Rechtsanwälte mit einem der führenden deutschen Zivilrechtswissenschafler, Herrn Dr. Stephan Lorenz, der als Of Counsel in zivilrechtlichen Fragen rechtswissenschaftliche Gutachten für die Kanzlei erstellt und diese berät.
Die kompetente Beurteilung zivilrechtlicher Vorfragen ist insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht regelmäßig von grundsätzlicher Bedeutung für den Erfolg der Verteidigung. Auch im Bereich der Präventivberatung von Unternehmen und der Beratung von Unternehmen im Ermittlungsverfahren sind zivilrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen eng verquickt. Neben der Zusammenarbeit mit Zivil- und Wirtschaftskanzleien kooperieren Ufer Knauer Rechtsanwälte mit einem der führenden deutschen Zivilrechtswissenschafler, Herrn Dr. Stephan Lorenz, der als Of Counsel in zivilrechtlichen Fragen rechtswissenschaftliche Gutachten für die Kanzlei erstellt und diese berät.
Prof. Dr. Stephan Lorenz studierte in München und Lausanne. Nach seiner Habilitation im Jahre 1997 war er Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Augsburg. Seit 2002 ist er Lehrstuhlinhaber an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Seit dem Jahre 2009 ist Prof. Lorenz Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des Schuldrechts sowie im Internationalen Privatrecht. In beiden Bereichen ist er durch zahlreiche Publikationen ausgewiesen.