Strafrecht ist nicht mehr allein eine nationale Aufgabe. In Zeiten des auch strafrechtlichen Zusammenwachsens Europas auf den Ebenen des Europarats, Schengens und der EU sowie weitergehend sogar der Globalisierung bedarf es zunehmend der auch anwaltlichen Begleitung in Strafsachen. Dies gilt für Opfer von transnationalen Strafsachen ebenso wie für mutmaßliche Täter oder Personen, die unter Missbrauch internationaler Kooperationsmechanismen zur Zielscheibe von Auslieferungsersuchen, Durchsuchungen oder Einfrieren von Vermögenswerten werden. Spezialkenntnisse und internationale Erfahrung sind Voraussetzungen um zum Schutze der Mandantschaft Gerichten und Behörden im In- und Ausland auf Augenhöhe begegnen zu können.
Zudem steigt der Beratungsbedarf in Botschaften und Konsulaten, die u.a. ihrer Fürsorgepflicht für ihre Staatsbürger in Deutschland nachkommen müssen. Daher hat sich die Kanzlei in diesem Bereich mit Prof. Dr. h.c. Wolfgang Schomburg verstärkt, einem renommierten Experten im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Prof. Dr. Schomburg erstellt für die Kanzlei Gutachten und berät und vertritt Mandanten als Of Counsel.
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EXPERTISE
Strafrecht ist nicht mehr allein eine nationale Aufgabe. In Zeiten des auch strafrechtlichen Zusammenwachsens Europas auf den Ebenen des Europarats, Schengens und der EU sowie weitergehend sogar der Globalisierung bedarf es zunehmend der auch anwaltlichen Begleitung in Strafsachen. Dies gilt für Opfer von transnationalen Strafsachen ebenso wie für mutmaßliche Täter oder Personen, die unter Missbrauch internationaler Kooperationsmechanismen zur Zielscheibe von Auslieferungsersuchen, Durchsuchungen oder Einfrieren von Vermögenswerten werden. Spezialkenntnisse und internationale Erfahrung sind Voraussetzungen um zum Schutze der Mandantschaft Gerichten und Behörden im In- und Ausland auf Augenhöhe begegnen zu können.
Zudem steigt der Beratungsbedarf in Botschaften und Konsulaten, die u.a. ihrer Fürsorgepflicht für ihre Staatsbürger in Deutschland nachkommen müssen. Daher hat sich die Kanzlei in diesem Bereich mit Prof. Dr. h.c. Wolfgang Schomburg verstärkt, einem renommierten Experten im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Prof. Dr. Schomburg erstellt für die Kanzlei Gutachten und berät und vertritt Mandanten als Of Counsel.
Professor Schomburg begann seine juristische Karriere als Staatsanwalt, Richter und Oberstaatsanwalt in Berlin. Er war zur Zeit des Mauerfalls Staatssekretär in der West-Berliner und später der gemeinsamen Berliner Senatsverwaltung für Justiz. Ab 1991 war er Rechtsanwalt und vertrat im In- und Ausland u.a. prominente Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Kirche.
Von 1995 bis 2000 arbeitete er als Richter und Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Strafsachen. Danach wurde er von der UN-Vollversammlung als erster Deutscher als Strafrichter an ein internationales Strafgericht gewählt. Bis 2008 war er Richter an den Internationalen Strafgerichtshöfen für das ehemalige Jugoslawien (Den Haag) und Ruanda (Arusha, Tanzania).
Professor Schomburg ist Träger des Großen Verdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland.
Seit 2009 ist er Honorarprofessor der Rechtswissenschaft an der Durham University (UK) und lehrt dort seitdem internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor Studenten aus aller Welt. Im Jahr 2013 wurde ihm der Titel eines „Doctor of Civil Law“ h.c. verliehen.
Er hat als Experte für das internationale Strafrecht diverse Fortbildungsseminare im Auftrag der UN, des Europarats, der EU (z.B. des European Judicial Training Network – EJTN), der OSZE und der deutschen Stiftung für Internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) durchgeführt bzw. begleitet (z.B. in Bosnien Herzegowina, dem Kosovo, Kroatien, Serbien, und Slowenien; Ruanda; sowie u.a. Ägypten, Frankreich, Georgien, Italien, Jordanien, Marokko, Moldavien, Portugal, Russland, Spanien, und der Ukraine). Er ist regelmäßig Gastdozent an den UN-Instituten wie UNICRI (Turin) sowie auf Einladung an diversen Universitäten im In- und Ausland.
Prof. Schomburg ist Mitglied in Kuratorien/Präsidien der Internationalen Strafrechtsorganisation AIDP, der Europäischen Rechtsakademie (ERA), der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen, der Internationalen Bar Association (IBA) und dessen Kommissionen „Criminal Law“ und „War Crimes“ sowie des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg (Brsg.).
Er hat über 200 Veröffentlichungen vorrangig zum internationalen und transnationalen Strafrecht zu verzeichnen. Seit 1983 gibt er als Mitbegründer den deutsch/englischen Standardkommentar „Internationale Rechtshilfe in Strafsachen“ bei C.H. Beck, München, zuletzt in der 6. Auflage im Jahr 2020, heraus.
Rechtsanwalt Wolfgang Schomburg wird am 4. und 5. März 2022 in Washington an der Anhörung zu „Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Nord-Koreanischen Haftanstalten?“ in seiner Eigenschaft als früherer deutscher UN-Strafrichter neben seinen Kolleginnen Navi Pillay (Südafrika), Dame Sylvia Cartwright (Neuseeland), und Silvia Fernandez (Argentinien) teilnehmen. Zusammen mit diesen herausragenden Persönlichkeiten des Strafrechts wird anschließend eine schriftliche Würdigung der Fakten im Lichte des Internationalen Strafrechts stattfinden und veröffentlicht. Diese Veranstaltung wird unterstützt von u.a. der International Bar Association und dem deutschen Auswärtigen Amt.
06. und 07. Oktober 2016 – Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Schomburg ist Referent auf der Tagung „Internationale Überstellung von Personen“ der Europäischen Rechtsakademie in Lissabon.