Partner
Honorarprofessor für Wirtschaftsstrafrecht
und strafrechtliche Revision
an der Ludwig-Maximilians-Universität München
EXPERTISE
Der Gründungspartner Professor Dr. Christoph Knauer verantwortet die Bereiche Unternehmensstrafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Medizinstrafrecht sowie strafrechtliche Revision und Verfassungsbeschwerden.
Prof. Knauer verteidigt bundesweit und berät in ganz Europa und den USA.
Prof. Knauer verfügt über langjährige Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts und des Strafprozessrechts; seine Prozesserfahrung erstreckt sich insbesondere auch auf Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht.
Er berät und verteidigt nationale und internationale Unternehmen und deren Führungskräfte in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, in Bußgeldverfahren sowie im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Aspekten interner Ermittlungen, Compliance und gesellschaftsrechtlichen Gremienentscheidungen. Seine Erfahrung in der Bewältigung von Krisensituationen hat dazu geführt, dass er regelmäßig Vorstände und Aufsichtsräte auch bzgl. risikoreicher Entscheidungen vor dem Hintergrund der Business-Judgement-Rule berät.
Zudem vertritt er Manager internationaler Unternehmen, u.a. in Cum/Ex- und Korruptionsverfahren. Ärzte und Kliniken berät er in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und bei der Vermeidung strafrechtlicher Risiken.
Regelmäßig wird er von Kollegen für Revisionen und Verfassungsbeschwerden empfohlen.
Aktuell verteidigt und berät Prof. Knauer etwa die Daimler AG im Ermittlungsverfahren wegen der sog. „Abgas-Thematik“, die Deutsche Börse AG und die Commerzbank AG in Verfahren wegen Cum/Ex-Geschäften sowie den Aufsichtsrat einer internationalen Großbank im Zusammenhang mit Verstößen gegen US-Sanktionsvorschriften.
Er betreut erfolgreich wichtige Revisionen (zB. Deutsche Bank/Kirch) und Verfassungsbeschwerden (zB. gegen § 217 StGB „Sterbehilfe“) .
Prof. Knauer betreibt neben seiner Tätigkeit als Honorarprofessor an der LMU München eine intensive Vortrags- und Veröffentlichungstätigkeit mit besonderem wissenschaftlichem Schwerpunkt auf dem Strafprozessrecht und dem Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht. Er ist u.a. Mitherausgeber des Münchener Kommentars zur Strafprozessordnung, des Münchner Anwaltshandbuchs Strafverteidigung sowie Mitherausgeber und Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ).
Zudem ist er Vorsitzender des Vorstandes der Münchener Juristischen Gesellschaft und Vorsitzender des Ausschusses Strafprozessrechts der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dort Mitglied in deren AG Rechtsstaat.
Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts, vor allem
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Unternehmensverteidigung im Unternehmensstrafrecht
- Interne Ermittlungen
- Aktien- und Bilanzstrafrecht
- Kapitalmarktstrafrecht
- Strafrechtliche Compliance-Beratung
- Revision vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof
- Verfassungsbeschwerde
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Arzneimittelstrafrecht
- Anwaltliches Berufsrecht
- Daimler AG im Diesel-Verfahren
- Commerzbank AG (Cum/Ex-Verfahren)
- Hamburg Commercial Bank AG (früher HSH Nordbank): Begleitung des Privatisierungsverfahrens, Vertretung im Komplex „Panama Papers“, Beratung im Rahmen risikobehafteter Entscheidungen
- UniCredit Bank AG (Cum/Ex-Verfahren)
- Deutsche Bank AG („Kirch-Komplex“; Instanz und Revision)
- Deutsche Börse AG (Cum/Ex-Verfahren)
- „Sterbehilfe“ (Nichtigerklärung des § 217 StGB (Geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid durch das Bundesverfassungsgericht)
- Karl-Heinz Schreiber (Revision)
- Isar Kliniken GmbH: Präventive Beratung
- Hauptbeschuldigter Bauunternehmer „Regensburger Korruptionsverfahren“ (Revision)
- Compliance-Ombudsman der Deutsche Bahn AG
- „Expert Witness“ für deutsches Strafrecht in einem Verfahren vor dem London High Court
In allen relevanten Rankings und Empfehlungen ist Prof. Knauer prominent vertreten. So führt die WirtschaftsWoche ihn als einen der besten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht.
Im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/21 wird Prof. Knauer empfohlen als „hervorragend, mit ausgezeichnetem Gespür für das Wesentliche“ und „extrem stark, hervorragende Führung komplexer Mandate“ und „sehr erfahren, gut vernetzt, juristische hervorragend“. 2020 hebt das JUVE-Handbuch Steuerstrafrecht und Steuerrecht die Kompetenz der Kanzlei auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts hervor und schreibt, dass im Steuerstrafrecht „kaum etwas ohne die erfolgreiche Münchener Einheit geht“.
Im Ranking des Handelsblatts wird Prof. Knauer unter „Beste Anwälte 2020“ im Wirtschaftsstrafrecht geführt. Chambers and Partners zeichnen ihn im Bereich “Dispute Resolution: White-Collar Crime” aus (“is best known for his advice to corporate clients facing allegations of commercial, corporate and tax crimes. He also assists with administrative fine proceedings and advises medical practitioners and hospitals on criminal liability and in investigations.”).
- Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München
- 1995 bis 2000 Assistent am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Roxin
- Seit 2000 Lehrbeauftragter im Straf- und Strafprozessrecht an der LMU.
- 2000 Promotion zum Thema „Die Kollegialentscheidung im Strafrecht“ bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Roxin
- 2000 – 2009 Führungskraft bzw. Geschäftsführer in Unternehmen der juristischen Verlagsbranche (Verlag C.H. Beck und im internationalen Konzern Wolters Kluwer)
- Seit 2002 zudem Tätigkeit als Strafverteidiger, insbesondere im Bereich der Revision
- Prüfer im Ersten Juristischen Staatsexamen
- 2007 Eintritt als of counsel in die Kanzlei Ufer Amelung Rechtsanwälte
- 2009 Gründungspartner Ufer Knauer Rechtsanwälte
- 2015 Ernennung zum Honorarprofessor für die Fachgebiete Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Revision an der Ludwig-Maximilians-Universität München
- Seit 2019 Vorsitzender des Vorstandes der Münchener Juristischen Gesellschaft (MJG)
- Seit 2020 Vorsitzender des Ausschusses Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
- Seit 2020 Mitglied der AG Rechtsstaat der BRAK
Professor Dr. Christoph Knauer ist Mitherausgeber und Schriftleider der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) und geschäftsführender Beirat der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH).
Er betreibt eine ständige, intensive Vortrags- und Veröffentlichungstätigkeit im Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht sowie zur anwaltlichen Juristenausbildung und zum anwaltlichen Berufsrecht.
Buchveröffentlichungen/Herausgeberschaften:
Mitherausgeber des Münchener Kommentars zur Strafprozessordnung (gemeinsam mit Hans Kudlich und Hartmut Schneider), Verlag C.H. Beck, Band 1 erschienen 2014
Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), Verlag C.H. Beck, München
Strafverteidigung, Revision und die gesamten Strafrechtswissenschaften, Festschrift für Gunter Widmaier zum 70. Geburtstag am 28. September 2008, herausgegeben von Heinz Schöch, Helmut Satzger, Gerhard Schäfer, Alexander Ignor und Christoph Knauer, 2008
Mitherausgeber der Juristischen Arbeitsblätter, JA, Luchterhand-Verlag, (2006-2007)
Kollegialentscheidung und Strafrecht, Verlag C.H. Beck, 2001 (zugl. Diss. Jur. 2000)
Herausgeberschaft des Bandes „Medizinstrafrecht“ (hrsg. von Claus Roxin, Ulrich Schroth, i.V.m. Harald Niedermair und Christoph Knauer), Boorberg-Verlag, 1. Aufl. Stuttgart 2000; 2. Aufl. 2001
Beiträge in Zeitschriften und Sammelwerken:
Nach dem BFH-Urteil zu Cum/Ex bleibt es spannend, gemeinsam mit Sören Schomburg, LTO 18.03.2022.
Praxiskommentar zu BGH, Beschl. 25.06.2020 – 3 StR 102/20 (Mitteilung verständigungsbezogener Erörterungen), gemeinsam mit Tobias Pretsch, NStZ 2021, 310.
Unternehmensstrafrecht – der aktuelle Stand des Verbandssanktionengesetzes, in: Gesellschaftsrecht in der Diskussion 2020. Jahrestagung der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung. (hrsg. von der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung), Otto Schmidt 2021, S. 123 ff.
Der Verteidigungsfall aus der Perspektive des Unternehmens, in: Lehmkuhl, Meyer, Das Unternehmen im Brennpunkt nationaler und internationaler Strafverfahren, Nomos 2020.
Der Regierungsentwurf zur Einführung eines Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten – großer Wurf oder bittere Pille?, NStZ 2020, 441.
Vorbemerkung § 333 und Kommentierung §§ 333 – 358 (zusammen mit Hans Kudlich) in: Christoph Knauer (Hrsg.), Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, Band 3/1, §§ 333-499 StPO, Verlag C.H. Beck, 2019.
Praxiskommentar zu BVerfG, Beschluss v. 27.6.2018 − 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17 (Beschlagnahme von Compliance-Unterlagen), NStZ 2019, 164.
Cum/Ex-Geschäfte – kommen Strafrechtsdogmatik und Strafrechtspraxis an ihre Grenzen?, gemeinsam mit Sören Schomburg, NStZ 2019, 305
Kommentierung der §§ 203-205, 211, 212, 216, 217, 218, 218a, 218b,218c, 219, 219a, 219b, 222, 223, 224, 226, 227, 228, 229 StGB (zusammen mit Johannes Bose) und §§ 95 – 98 AMG in: Spickhoff, Medizinrecht, Verlag C. H. Beck, 3. Aufl. 2018.
Kapitel „Strafverteidigung“, gemeinsam mit Prof. Dr. Hans Kudlich in: Hilgendorf/Kudlich/Valerius (Hrsg.), Handbuch des Strafrechts, Band 1 Grundlagen des Strafrechts, 2019, S. 747ff.
Die straf- und bußgeldrechtliche Haftung von Vorständen für Organisations- und Aufsichtsmängel im Unternehmen, gemeinsam mit Monika Werndl, in Jayme/Mansel/Pfeiffer/Stürner, Jahrbuch für italienisches Recht, Bd. 29, 2017, 89 ff
Praxiskommentar zu OLG Celle, Beschl. v. 24.7.2015 − 2 Ws 116/15 (Gewährung von Akteneinsicht in TKÜ-Daten und Beschwerdemöglichkeit der Staatsanwaltschaft), gemeinsam mit Tobias Pretsch, NStZ 2016, 305 (307)
Zum Wesen und Zweck der Revision (um Fußnoten ergänzte Schriftfassung der Antrittsvorlesung zur Verleihung einer Honorarprofessur für Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Revision durch die Ludwig-Maximilians-Universität München, gehalten am 17.7.2015), NStZ 2016, 1
Wirtschaftsstrafverfahren, Absprachen und die Staatsanwaltschaft – Abgesang auf eine langjährige Praxis?, Festschrift für Bernd von Heintschel-Heinegg zum 70. Geburtstag am 24. Juni 2015, herausgegeben von Katrin Gierhake, Jan Bockemühl, Henning Ernst Müller, Tonio Walter, Verlag C.H. Beck, S. 243 ff.
Praxiskommentar zu KG Berlin, Beschluss v. 09.12.2014 – 2 Ws 7/15 (Rechtsmittelrücknahme im Parallelverfahren nach Verständigung), gemeinsam mit Tobias Pretsch, NStZ 2015, 236 (238)
Praxiskommentar zu BVerfG, Beschluss v. 15.01.2015 – 2 BvR 2055/14 (Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Beruhensprüfung bei Mitteilungsverstößen), gemeinsam mit Tobias Pretsch, NStZ 2015, 172 (174)
Praxiskommentar zu BGH, Beschluss v. 20.10.2014 – 5 StR 176/14 (Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren), NStZ 2014, 722
Kommentierung der §§ 203-205, 211, 212, 216, 218, 218a, 218b, 218c, 219, 219a, 219b, 222-229 StGB und §§ 95 – 98 AMG (zusammen mit Johannes Bose) in: Spickhoff, Medizinrecht, Verlag C. H. Beck, 2. Aufl. 2014
Kapitel: „Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen“, gemeinsam mit Dr. Simone Kämpfer in: Klaus Volk (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Verlag C.H. Beck, 2. Aufl. 2014, S. 55 ff
Anmerkung zu OLG Celle, Urteil v. 18.12.2013 – 31 Ss 35/13 (Notwendiges Beschwerdevorbringen bei Rüge eines Verstoßes gegen verständigungsspezifische Mitteilungspflichten), NStZ, 2014, 290
Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 24.09.2013 – 2 StR 267/13 (Informelle Absprache ohne Beteiligung des Gerichts), NStZ 2014, 113
Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 08.08.2013 – 3 StR 226/13 (Anforderungen an erweiterten Verfall bei Annahme und Aufbewahrung von Veräußerungserlösen aus Betäubungsmittelgeschäften), gemeinsam mit Mustafa Oglakcioglu, NStZ 2014, 82
„Compliance-Management – Des Kaisers neue Kleider?“, Beitrag in Jubiläumsband Steinbeis-Management Reihe, Diskussionsbeiträge zu Compliance-, Fraud-, Forensic- und Sozial-Management, herausgegeben von School of Governance Risk & Compliance, 2013
Die Entscheidung des BVerfG zur strafprozessualen Verständigung (Urteil vom 19. 3. 2013 – 2 BvR 2628/10 – 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11, NStZ 2013, 295) – Paukenschlag oder Papiertiger?, NStZ 2013, 433
Internal investigations und fair trial – Überlegungen zu einer Anwendung des Fairnessgedankens, gemeinsam mit Michael Gaul, NStZ 2013, 192
Anträge auf Beweiserhebung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, StraFo 2012, 473
Nachruf auf den Revisionsverteidiger Prof. Dr. Gunter Widmaier, NStZ 10/2012, VII (PDF)
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.4.2011 – 5 StR 444/11 (Beweisbehauptung wider besseres Wissen), NStZ 2012, 583
Die obergerichtliche Rechtsprechung zu Verfahrensabsprachen nach der gesetzlichen Regelung – ein kritischer Überblick, gemeinsam mit Andreas Lickleder, NStZ 2012, 366
Anmerkung zu BVerfG v. 5.3.2012 – 2 BvR 1464/11 (Folgen eines fehlenden „Negativattests“ bei Verständigung im Strafverfahren), ZWH 2012, S. 298-300
Die strafrechtliche Haftung von Justiziaren, Innen-Revisoren und Compliance-Officers („Berliner Straßenreinigung – 5 StR 394/08“) in Schulz/Reinhart/Sahan (HRSG), Festschrift für Imme Roxin zum 75. Geburtstag am 15. Mai 2012, S. 465 ff
Interne Ermittlungen (Teil II) – Konkrete Fragen der Durchführung, ZWH 2012, 81-88
Interne Ermittlungen (Teil I) – Grundlagen, ZWH 2012, 41-48
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 13.4.2011 – 1 StR 94/10 (Untreue durch Scheinspenden an Partei), ZWH 2011, S. 25
Kommentierung der §§ 203-205, 211, 212, 216, 218, 218a, 218b, 218c, 219, 219a, 219b, 222-229 StGB (zusammen mit Johannes Bose) und §§ 95 – 98 AMG in: Spickhoff, Medizinrecht, Verlag C. H. Beck, München 2011
Der Arzt, die Kommunikation und das Strafrecht, Aspekte der ärztlichen Schweigepflicht unter besonderer Berücksichtigung von Supervision, ärztlichem Konsil und Sachverständigentätigkeiten in Dölling/Götting/Meier/Ferrel (HRSG), Festschrift für Heinz Schöch, 2010
Unternehmensinterne (Vor-)Ermittlungen – was bleibt von nemo-tenetur und fair-trial? (gemeinsam mit Dr. Erik Buhlmann), in: Anwaltsblatt 2010, S. 387 ff
Strafbare Untreue im Theater- und Kulturbetrieb – Insbesondere zur sogenannten Haushaltsuntreue (gemeinsam mit Dr. Erik Buhlmann), in: Handbuch Kultur und Recht, hrsg. von Gereon Röckrath und Alexander Unverzagt, Raabe Verlag (Klett), 2. Aufl. 2009
Anmerkung zu BGH vom 29. 8. 2008 – 2 StR 587/07- Bildung verdeckter Kassen als Untreue – Fall Siemens ENEL, in: NStZ 2009, 151 ff
Juristische Fachliteratur zwischen Tradition und Web 2.0., in: Strafverteidigung im Rechtsstaat, 25 Jahre Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereines, 2009, S. 170 ff
Richterliche Erkenntnis oder Erkenntnisverfahren – Zur Rolle der Rechtsanwälte für die Rechtsfindung, gemeinsam mit Christian Wolf, in: FS Scharf
Zur Wahrheitspflicht des (Revisions-) Verteidigers, in Strafverteidigung, Revision und die gesamten Strafrechtswissenschaften, Festschrift für Gunter Widmaier zum 70. Geburtstag am 28. September 2008, herausgegeben von Heinz Schöch, Helmut Satzger, Gerhard Schäfer, Alexander Ignor und Christoph Knauer, S. 291 ff
Jura studieren, aber wie?, gemeinsam mit Stephan Lorenz, in: JuS-Start, Sonderheft für Erstsemester 2008, S. 1 ff
Die Abgrenzung von Arzneimitteln und Zwischenprodukten – Zur Auslegung von § 2 AMG aus strafrechtlicher Sicht, in: Pharma & Recht 2008, S. 199 ff
Anwaltsorientierung beginnt im Studium, in: JA, Sonderheft für Erstsemester 2007, S. 85 ff
Von der Liberalisierung und Kommerzialisierung des Anwaltsberufes, 20 Jahre Bastille-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, gemeinsam mit Christian Wolf, in: BRAK-Mitteilungen 2007, S. 142 ff
Beschleunigungsgrundsatz und Untersuchungshaft, in: StraFo 2007, S. 309 ff
Urteilsanmerkung zu BGH, StV 2007, 340 (Unterbrechung der Hauptverhandlung vor Urteilsverkündung); BGH, StV 2006, 680 (Unterbrechung durch „Schiebetermine“); BGH, StV 2007, 229 (Unterbrechungsfrist vor Urteilsverkündung) in: StV 2007, S. 340 ff
Kapitel: „Täterschaft und Teilnahme“, gemeinsam mit Simone Kämpfer (Unterkapitel „Die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Gremienentscheidungen als Alleinautor) in: Klaus Volk (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Verlag C.H. Beck, 2006, S. 51 ff
Restriktives Normverständnis nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz, gemeinsam mit Johannes Kaspar, in: Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA) 2005, S. 385 ff
Zivilprozessuale und strafprozessuale Änderungen durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz, gemeinsam mit Christian Wolf, Teil II, NJW 2004, S. 2932 ff
Zivilprozessuale und strafprozessuale Änderungen durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz, gemeinsam mit Christian Wolf, Teil I, NJW 2004, S. 2857 ff
NJW-Editorial, H 31/2004, S. III
Die Ausbildungserwartungen nach der Reform – Ziel verfehlt?, in JuS-Magazin H 5 2004, S. 7 ff
Der Strafrichter als Superrichter, oder: Justizmodernisierung und -Beschleunigung auf Kosten des Strafverfahrens?, in: StraFO 2003, S. 365 ff
Das neue Beweisrecht des Justizmodernisierungs- und des -beschleunigungsgesetzes – ein Verstoß gegen die Prinzipien von ZPO und StPO?, gemeinsam mit Christian Wolf, in: NJW-Sonderheft zum 2. Hannoveraner ZPO-Symposion 2003, S. 33 ff
Strafbarkeit wegen Totschlags durch Unterlassen bei Nichtherbeiführung eines Beschlusses des Politbüros, NJW 2003, S. 3101 ff
Gefährdung der Privatautonomie durch therapeutische Mediation?, gemeinsam mit Christian Wolf und Matthias M. Weber, in: NJW 2003, S. 1488 ff
Kaderschmieden für die Anwaltselite, in: Anwalt (Beilage der NJW) 2003/3, S. 12 ff
Die Strafbarkeit der Bankvorstände für mißbräuchliche Kreditgewährung, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 2002, S. 399 ff
Klausur Strafrecht: „Gefährliche Skatrunde“, in: Juristische Schulung (JuS) 2002, S. 54 ff
Strafbare Untreue im Theater- und Kulturbetrieb – Insbesondere zur sogenannten Haushaltsuntreue, in: Handbuch Kultur und Recht, hrsg. von Gereon Röckrath und Alexander Unverzagt, Raabe Verlag, 2001
Buchbesprechung von Jan Philipp Reemtsma, Das Recht des Opfers auf die Bestrafung des Täters, München, C.H. Beck 1999, in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Heft 1/2000, S. 54 ff
ärztlicher Heileingriff, Einwilligung und Aufklärung – überzogene Anforderungen an den Arzt?, in: Medizinstrafrecht, hrsg. von Claus Roxin und Ulrich Schroth in Verbindung mit Christoph Knauer und Harald Niedermair, Stuttgart 2000, S. 9 ff. (2. Aufl. 2001)
AIDS und HIV – Immer noch eine Herausforderung für die Strafrechtsdogmatik, in: Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA) 1998, S. 428 ff
Die Strafbarkeit des HIV-Infizierten beim Vollziehen sexueller Kontakte mit getroffenen Schutzmaßnahmen, in: AIDS-Forschung (AIFO) 1994, S. 463 ff
Der „Aids-Biß“ – gefährliche Körperverletzung oder gar Tötungsdelikt?, Beitrag Recht, in: Diebstahl – Nein Danke!, Magazin für Effektive Warensicherung, Heft 11/1993, S. 20 ff
Sonstiges:
Festheft zum 65. Geburtstag von Ingeborg Tepperwien, Schriftleitung, erschienen im Verlag C.H. Beck, München, Frankfurt a.M.
Beitrag: Das sogenannte VW-Urteil des BGH (Fall Volckert), NJW-Audio-CD Januar 2010
Mitherausgabe und –gestaltung der Sonderausgabe NJW-Audio-CD 2003
Beitrag: Rechtsmittelverzicht des Angeklagten nach Urteilsabsprache, NJW-Audio-CD November 2003
Am 01.07.2022 hält Prof. Knauer im Rahmen der NStZ Jahrestagung 2022 einen Vortrag zum Thema „Der Sachverständige im Wirtschaftsstrafverfahren“.
In der Podcast-Reihe „(R)ECHT INTERESSANT“ der BRAK ist ein Podcast unter dem Titel „Berufspolitisches Quartett – wir zocken: Karten auf den Tisch für die neue Legislatur“ veröffentlicht. Prof. Knauer, RAuN Hans Ulrich Otto, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, RA Jan Helge Kestel, Präsident der RAK Thüringen und Stephanie Beyrich, Pressesprecherin der BRAK, sprechen über die Veränderungen, die nach der Bundestagswahl und mit einer neuen Regierung rechtspolitisch zu erwarten und zu erhoffen sind. https://www.brak.de/service/podcast/
Am 18.05.2022 findet ein Seminar von Prof. Knauer gemeinsam mit Prof. Grigoleit zum Thema „Gesellschaftsrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit von Vorständen und Aufsichtsräten“ am Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH statt.
Am 03.12.2021 referiert Prof. Knauer im Rahmen der 16. Beck Strafrechtstagung zum Thema „Die aktuelle Rechtsprechung zum Strafverfahrensrecht“.
Am 12.11.2021 hält Prof. Knauer im Rahmen der Jahresarbeitstagung Strafrecht des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. einen Vortrag zum Thema „Die aktuelle Rechtsprechung des BGH in Strafsachen“.
Am 11.06.2021 hält Prof. Knauer im Rahmen der NStZ Jahrestagung 2021 einen Vortrag zum Thema „Cum/Ex-Verfahren – eine erste Zwischenbilanz“.
Am 06.11.2020 referiert Prof. Knauer auf der 23. Jahrestagung der VGR „Aktuelles zum Unternehmensstrafrecht – der Entwurf eines Gesetztes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ und vertritt damit kurzfristig Rechtanwältin Dr. Simone Kämpfer.
Als erste Folge ihrer Podcast-Reihe „(R)ECHT INTERESSANT“ hat die BRAK einen Podcast unter dem Titel „Anwalt und Corona“ veröffentlicht. Prof. Knauer unterhält sich hier mit der Pressesprecherin der BRAK, Frau Beyrich, über die Auswirkungen von Corona auch auf den Kanzleialltag. https://www.brak.de/service/podcast/
Am 27.11.2020 stellt Prof. Knauer auf der 15. Beck-Strafrechtstagung die aktuelle Rechtsprechung zum Strafverfahrensrecht vor.
Im Rahmen des 13. Münchener Compliance-Symposion, 12.11.-13.11.2020, nimmt Prof. Knauer an einem Panel „Verbandssanktionengesetz“ teil.
Am 10.10.2020 hält Prof. Knauer im Rahmen der NStZ Jahrestagung 2020 einen Vortrag zum Thema „ Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft – Verbandssanktionengesetz“.
Auf der 14. Beck Strafrechtstagung am 29.11.2019 bespricht Professor Knauer die aktuelle Rechtsprechung zum Strafverfahrensrecht.
Am 15.11.2019 diskutiert Professor Knauer im Rahmen der 5. Unternehmensstrafrechtlichen Tage die Sicht der Unternehmen auf nationale und internationale Strafverfahren.
Am 12.11.2019 trägt Professor Knauer beim JUC Netzwerk Wirtschaftsstrafrecht (Berlin) zum Thema „Strafprozessuale Probleme im Wirtschaftsstrafrecht – Handlungsmöglichkeiten für die Verteidigung“ vor.
Am 08.10.2019 träg Professor Knauer beim JUC Netzwerk Wirtschaftsstrafrecht (München) zum Thema „Strafprozessuale Probleme im Wirtschaftsstrafrecht – Handlungsmöglichkeiten für die Verteidigung“ vor.
Bei der 18. NStZ-Jahrestagung 2019 am 05.07.2019 spricht Professor Knauer gemeinsam mit Dr. Hohoff (Richterin am BGH) zum Thema „Revision in Wirtschaftssachen“.
Im Rahmen der 6. Jahresarbeitstagung Strafrecht des Deutschen Anwaltsinstituts am 24.05.2019 trägt Professor Knauer zum Thema „Bestandsaufnahme nach der StPO-Reform – wohin entwickelt sich das Beweisantragsrecht“ vor.
Am 23.01.2019 ist Professor Knauer Gast der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management und referiert zum Thema „Korruption und Compliance: Umgang im Verdachtsfall“.
Auf der 13. Beck-Strafrechtstagung 2018 am 07.12.2018 spricht Professor Knauer zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung zum Strafverfahrensrecht“.
Im Rahmen der 4. Unternehmensstrafrechtlichen Tage an der juristischen Fakultät der Universität Augsburg spricht Professor Dr. Christoph Knauer am 01.12.2018 zum Thema „Compliance und Einstellung des Verfahrens. Aus Sicht des Unternehmensverteidigers“.
Professor Knauer nimmt am 20.11.2018 an der Podiumsdiskussion „Verdachtsberichterstattung: Der schmale Grat zwischen Kampagne und berechtigtem öffentlichen Interesse“ im Rahmen des Consilium Rechtskommunikationsgipfels teil.
Im Rahmen der 5. Jahresarbeitstagung Strafrecht des DAI referiert Professor Knauer zusammen mit Dr. Tully am 29.06.2018 zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklung des Prozessrechts aus Sicht des Revisionsrichters und Verteidigers“.
Am 22.06.2018 referiert Professor Knauer im Rahmen der 17. NStZ-Jahrestagung 2018 zum Thema „Cum/Ex Geschäfte – kommen Strafrechtsdogmatik und Strafrechtspraxis an ihre Grenzen?“
Am 8.6.2018 nimmt Professor Knauer im Rahmen des Deutschen Anwaltstags 2018 an einer Podiumsdiskussion zum Thema „Dos und Don’ts in Krisensituationen – die Vermeidung von Fehlern in Krisen des Unternehmens oder des Mandanten – zum richtigen Umgang mit den Medien“ teil.
Am 1. Dezember 2017 spricht Professor Dr. Christoph Knauer im Rahmen der 12. Beck Strafrechtstagung 2017 zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung zum Strafverfahrensrecht“.
Professor Dr. Christoph Knauer nimmt am 24. November 2017 im Rahmen der 3. Unternehmensstrafrechtlichen Tage an einer Podiumsdiskussion zum Thema „Neue Entwicklungen im Recht der Vermögensabschöpfung“ teil.
Auf dem 10. Münchener Compliance Symposion 2017 (09.11. – 10.11.2017) hält Herr Professor Dr. Christoph Knauer gemeinsam mit einem Vertreter der Staatsanwaltschaft einen Vortrag zum Thema „Ermittlungen im Unternehmen und Internal Investigations – aus Sicht eines Staatsanwalts und eines Strafverteidigers“
Am 30. Juni 2017 referiert Professor Dr. Christoph Knauer auf der 4. DAI Jahresarbeitstagung zum Thema „Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungspflichten im Strafverfahren“.
Am 23. Juni 2017 referiert Professor Dr. Christoph Knauer auf der 16. NStZ-Jahrestagung zum Thema „Neues Vorstandsstrafrecht nach HSH Nordbank, (BGH, Urt. v. 12. Oktober 2016 – 5 StR 134/15)“. Co-Referent ist VRiOLG Dr. Marc Tully.
Am 22. Februar 2017 referiert Professor Dr. Christoph Knauer gemeinsam mit Professor Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin auf der Veranstaltung „Organisationsherrschaft und Wirtschaftsstrafrecht“ der WisteV zum Thema „Grundlagen der Organisationsherrschaft“ (Roxin) und „Die Anwendung auf das Wirtschaftsstrafrecht“ (Knauer).
Auf der 11. Beck-Strafrechtstagung 2016 am 02. Dezember 2016 hält Professor Dr. Christoph Knauer einen Vortrag mit dem Titel „Aktuelle Rechtsprechung zum Strafverfahrensrecht“.
Am 24. November 2016 referiert Professor Dr. Christoph Knauer gemeinsam mit Professor Dr. Hartmut Schneider (Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof) auf der DAI-Tagung zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im Strafprozessrecht“.
07. und 08. Oktober 2016 – Auf dem XXVI. Kongress der Deutsch-italienischen Juristenvereinigung – Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen – e.V. referiert Professor Dr. Christoph Knauer zum Thema „Die straf- und bußgeldrechtliche Haftung von Vorständen für Organisations- und Aufsichtsmängel im Unternehmen“.
01. September 2016 – Rechtsanwalt Professor Dr. Christoph Knauer hält im Rahmen der Tagung 25c „Strafprozessuale Probleme in der Hauptverhandlung“ der Deutschen Richterakademie in Wustrau einen Vortrag mit dem Titel „Aktuelle Probleme aus Verteidigersicht“.
24. und 25. Juni 2016 – Auf der 3. DAI – Jahresarbeitstagung Strafrecht in Hamburg referiert Rechtsanwalt Professor Dr. Christoph Knauer zum Thema „Die Entwicklung des Strafverfahrens aus Sicht der Verteidigung“ und gemeinsam mit Professor Dr. Andreas Mosbacher (Richter am Bundesgerichtshof) und Professor Dr. Hartmut Schneider (Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof) zum Thema „Ausblick auf die Reform des Strafverfahrens“.24. und 25. Juni 2016 – Auf der 3. DAI – Jahresarbeitstagung Strafrecht in Hamburg referiert Rechtsanwalt Professor Dr. Christoph Knauer zum Thema „Die Entwicklung des Strafverfahrens aus Sicht der Verteidigung“ und gemeinsam mit Professor Dr. Andreas Mosbacher (Richter am Bundesgerichtshof) und Professor Dr. Hartmut Schneider (Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof) zum Thema „Ausblick auf die Reform des Strafverfahrens“.
03. Juni 2016 – Auf dem 67. Deutschen Anwaltstag in Berlin nimmt Professor Christoph Knauer an der Podiumsdiskussion „Rufmord oder Geheimjustiz? Aufgaben und Grenzen der Medienarbeit in Strafermittlungsverfahren“ teil.
11. Mai 2016 – Professor Dr. Christoph Knauer stellt das Handbuch „Wiederaufnahme in Strafsachen“ von Dr.Klaus Miebach und Dr. Olaf Hohmann vor.
04. Februar 2016 – Bei der 11. Business Psychology Lounge der Hochschule für angewandtes Management hält Professor Dr. Christoph Knauer einen Vortrag zum Thema „Kein Weg ist härter als der vom Bayerischen Hof nach Stadelheim“.
20. November 2015 – Auf der 10. Beck-Strafrechtstagung in München referiert Rechtsanwalt Professor Dr. Christoph Knauer gemeinsam mit Professor Dr. Hartmut Schneider zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung im Strafprozessrecht“.
17. Juli 2015 – Professor Dr. Christoph Knauer hält seine Antrittsvorlesung an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Titel „Vom Wesen und Zweck der Revision“.
15. Juli 2015 – Professor Dr. Christoph Knauer referiert auf der „Expert Network Training Initiative 2015“ der Munich RE zum Thema “Criminal risks in the business field of financial services”.
19. Juni 2015 – Auf der 14. NStZ-Jahrestagung Frankfurt am Main hält Rechtsanwalt Professor Dr. Christoph Knauer einen Vortrag zum Thema „Zwischen den Mühlsteinen: strafrechtliche, gesellschafts-rechtliche und regulatorische Herausforderungen beim strafrechtlichen Störfall in der Bank“. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der NStZ-Jahrestagung .
12./13. Juni 2015 – Auf der DAI – Jahresarbeitstagung Strafrecht in Hamburg referiert Rechtsanwalt Professor Dr. Christoph Knauer zum Thema „Beweisverwertungsrecht: Ausdehnung oder Einschränkung“. Weitere Referenten: Professor Dr. Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Professor Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Leipzig; Dr. Margarete Gräfin von Galen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht.
17/18. April 2015 – Rechtsanwalt Professor Dr. Christoph Knauer hält den Vortrag auf dem Traunsteiner Krebskongress „Aufklärung über die Krebsdiagnose: Zwischen Empathie und Strafrecht“.
10. Februar 2015 – Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer referiert für Fachanwälte vor der Rechtsanwaltskammer München zum Thema Medizinstrafrecht.
28. November 2014 – Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer referiert auf der 9. Beck-Strafrechtstagung 2014 zu aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen im Strafrecht.
09. Oktober 2014 – Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer referiert auf der 2. Hannoverschen Anwaltskonferenz zum Thema „Parteiverrat“. Weitere Referenten: Professor Dr. Christian Wolf, Tobias Freudenberg, Dr. Ulrich Wessels, Dr. Bernd Mayer.
17. – 19. Juli 2014 – Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer referiert im Rahmen des Sommerlehrgang Strafrecht der Beckakademie zu den Themen Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht.
04. – 05. Juli 2014 – Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer hält als Referent bei der 13. NStZ-Jahrestagung in Frankfurt am Main einen Vortrag zum Thema „Strafprozessuale Fragen der Bewältigung von großen bzw. komplexen (Wirtschafts-) Strafverfahren“.
20. – 21. Juni 2014 – Dr. Christoph Knauer referiert auf der Jahresarbeitstagung Strafrecht des Deutschen Anwaltsinstituts zu den Themen „Aktuelle Entwicklungen im Strafverfahrensrecht“ und „Probleme der Auslagerung von Beweismitteln auf Dritte aus Sicht der Rechtsanwaltschaft“. Weitere Referenten: Professor Dr. Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof; Professor Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof; Annette Marbeth-Kubicki, Rechtsanwältin.
10. April 2014 – Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer hält einen Vortrag mit dem Titel „Neue Herausforderungen im Wirtschaftsstrafrecht“ im Rahmen der Tagung 11d/14 „Entwicklungen und Tendenzen im Strafrecht“ der Deutschen Richterakademie in Wustrau.
07.- 08. Februar 2014 – Rechtsanwälte Dr. Florian Ufer und Dr. Christoph Knauer referieren im Rahmen des Fachanwaltskurses für Strafrecht zum Thema „Strafprozessrecht und Strafverteidigung“.
29. November 2013 – Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer hält einen Vortrag mit dem Titel „Aktuelle Rechtsprechung zum Strafverfahrensrecht“ im Rahmen der 8. Beck-Strafrechtstagung.
12. November 2013 – Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer hält einen Vortrag mit anschließender Podiumsdiskussion zum Thema „Die Korruptionsbekämpfung in unserem Nachbarland Deutschland – Whistleblowing, Deals bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Kronzeugenregelung sind in Bayern an der Tagesordnung. Bringen diese Einrichtungen den gewünschten Erfolg?“ auf dem 22. Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Kufstein, Österreich. Weitere Referenten: Oberstaatsanwältin Renate Wimmer, Staatsanwaltschaft München I und Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff, Staatsanwaltschaft Braunschweig.
08. – 09. November 2013 – Rechtsanwälte Dr. Florian Ufer und Dr. Christoph Knauer referieren im Rahmen des Fachanwaltskurses für Strafrecht zum Thema „Strafprozessrecht und Strafverteidigung“.
17. Oktober 2013 – Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer referiert im Rahmen der Kölner Compliance Tage zum Thema „Strafrechtliche Grundlagen der Internen Ermittlungen“.
18. April 2013 – Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer hält einen Vortrag mit dem Titel „Neue Herausforderungen im Wirtschaftsstrafrecht“ im Rahmen der Tagung Nr. 12d/13 „Entwicklungen und Tendenzen im Strafrecht“ der Deutschen Richterakademie in Wustrau
15. August 2012 – „Streitgespräch“ zur Verständigung im Strafverfahren im Rahmen der Tagung Nr. 23d der Deutschen Richterakademie in Wustrau, Teilnehmer: RiBGH Prof. Dr. Bertram Schmitt, Bundesanwalt beim BGH Prof. Dr. Harmut Schneider, Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer.
01.-03. Juni 2012 – Rechtsanwälte Dr. Florian Ufer und Dr. Christoph Knauer referieren im Rahmen des Fachanwaltskurses für Strafrecht (Fürstenberg Seminare) zu allgemeinen Themen der StPO.
11.-13. Mai 2012 – Dr. Christoph Knauer hält gemeinsam mit Prof. Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, ein Seminar zu aktuellen Problemen der StPO im Rahmen des Fachanwaltskurses für Strafrecht (Fürstenberg Seminare.
21. April 2012 – Dr. Christoph Knauer hält einen Vortrag zum Thema „Anträge auf Beweiserhebung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs“ auf dem 14. Strafverteidiger-Frühjahrssymposium in Karlsruhe der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins.
11. November 2011 – Dr. Christoph Knauer hält einen Vortrag zum Thema „Rechtsprechung zu Absprachen im Strafverfahren nach der Reform“ bei der 6. Beck-Strafrecht-Tagung.
21./22. Oktober 2011 – Dr. Christoph Knauer hält einen Vortrag zum Thema „Interne Ermittlungen“ beim „4. Münchener Compliance Symposium“
14. September 2010 – Dr. Christoph Knauer referiert im Rahmen der Richterausbildung in Wustrau zum Thema Untreue.
12. Juni 2010 – Dr. Christoph Knauer hält auf der 9. NStZ-Jahrestagung Wirtschaftskriminalität 2010 der NStZ in Frankfurt einen Vortrag zum Thema „Strafrechtliche Haftung von Justiziaren, Innen-Revisoren und Compliance-Officern („Berliner Straßenreinigung“ – 5 StR 394/08)“.
11.-12. Juni 2010 – Dr. Christoph Knauer und Dr. Florian Ufer halten in München einen Kurs im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht der Fürstenberg Seminare in Kooperation mit dem Verlag C.H. Beck.
04.-05. Juni 2010 – Dr. Christoph Knauer und Dr. Florian Ufer halten in Hamburg einen Kurs im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht der Fürstenberg Seminare in Kooperation mit dem Verlag C.H. Beck.
20.-21. Mai 2010 – Dr. Florian Ufer und Dr. Christoph Knauer halten in Frankfurt/Offenbach einen Kurs im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht der Fürstenberg Seminare in Kooperation mit dem Verlag C.H. Beck.
14.-15. Mai 2010 – Dr. Christoph Knauer und Dr. Florian Ufer halten in Neuss einen Kurs im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht der Fürstenberg Seminare in Kooperation mit dem Verlag C.H. Beck.
13. März 2010 – Dr. Christoph Knauer hält in München einen Kurs im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht der Fürstenberg Seminare in Kooperation mit dem Verlag C.H. Beck.
06. März 2010 – Dr. Christoph Knauer hält in Frankfurt/Offenbach einen Kurs im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht der Fürstenberg Seminare in Kooperation mit dem Verlag C.H. Beck.
05. März 2010 – Dr. Christoph Knauer hält auf dem Deutschen Pharma Recht Tag 2010 in Frankfurt einen Vortrag zum Thema „Korruption und Korruptionsvermeidung in der Pharmaindustrie“.
27. Februar 2010 – Dr. Christoph Knauer hält in Neuss einen Kurs im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht der Fürstenberg Seminare in Kooperation mit dem Verlag C.H. Beck.
- WisteV (Wirtschaftstrafrechtliche Vereinigung e.V.)
- Münchener Juristischen Gesellschaft e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- Münchener Anwaltverein e.V.
- Verein zur Förderung eines Instituts für Anwaltsrecht an der LMU München e.V.
- Deutscher Juristentag e.V.