Tobias Pretsch studierte von 2001 bis 2006 an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Strafrecht, insbesondere Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug.
Ab 2006 war Herr Pretsch Referendar am Oberlandesgericht München, mit Ausbildungsstationen beim Landgericht München I, bei der Staatsanwaltschaft München I, beim Verwaltungsgericht München und bei einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkten im Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Sein Pflichtwahlpraktikum absolvierte er Anfang 2008 in der JVA München (Stadelheim).
Dort war er von 2008 bis Anfang 2013 nach erfolgreich absolviertem Zweiten Staatsexamen im Dienste des Freistaats Bayern als Abteilungsleiter tätig, mit Zuständigkeiten u.a. für die neu bezogene Frauenabteilung. Besonders befasst hat er sich dabei auch, etwa im Rahmen von durchgeführten Schulungen und Vorträgen, mit dem neuen Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetz.
Von 2006 bis 2008 war Herr Pretsch darüber hinaus als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Schöch tätig und wirkte dabei mit eigenen Veranstaltungen an der vorwiegend strafrechtlichen Lehre sowie an Publikationen in den Bereichen Jugendstrafrecht und Strafvollzug mit.
Areas of the law covered:
Herr Pretsch ist im Bereich des allgemeinen Strafrechts sowie in den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und der strafrechtlichen Revision tätig. Aufgrund seiner beruflichen Erfahrung hat er einen besonderen Bezug zu allen vollzuglichen, aber auch vollstreckungsrechtlichen Fragen.
Counsel provided in:
German and English
Praxiskommentar zu OLG Celle, Beschl. v. 24.7.2015 − 2 Ws 116/15 (Gewährung von Akteneinsicht in TKÜ-Daten und Beschwerdemöglichkeit der Staatsanwaltschaft), gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Knauer, NStZ 2016, 305 (307)
NJW-Editorial, Suizidprävention im Strafvollzug, NJW 2015, Heft 20
Praxiskommentar zu KG Berlin, Beschluss v. 09.12.2014 – 2 Ws 7/15 (Rechtsmittelrücknahme im Parallelverfahren nach Verständigung), gemeinsam mit Professor Dr. Christoph Knauer, NStZ 2015, 236 (238)
Praxiskommentar zu BVerfG , Beschluss v. 15.01.2015 – 2 BvR 2055/14 (Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Beruhensprüfung bei Mitteilungsverstößen), gemeinsam mit Professor Dr. Christoph Knauer, NStZ 2015, 172 (174)