Attorney at law, certified specialist in criminal law
Résumé:
Dr. Erik Buhlmann studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Passau.
Im Anschluss promovierte er bei Prof. Dr. Werner Beulke am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Passau. Seine Arbeit „Die Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs als Verfahrensgrundsatz?“ wurde mit „magna cum laude“ bewertet.
Nach seinem Referendariat am Oberlandesgericht München und einer mehrmonatigen Tätigkeit in einer amerikanischen Wirtschaftskanzlei in den USA legte Dr. Erik Buhlmann am 28.04.2006 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab.
Bereits während Promotion und Referendariat war Dr. Erik Buhlmann als Repetitor für Studenten der Rechtswissenschaften tätig und leitete neben verschiedenen Vorbereitungskursen auf das Erste Juristische Staatsexamen u.a. den Hauptkurs Strafrecht eines überregionalen Repetitoriums. Von 2011 bis 2015 war er Lehrbeauftragter für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule München. Bis heute trägt er zudem regelmäßig im Rahmen unternehmensinterner Fortbildungsveranstaltungen vor.
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2006 ist Dr. Erik Buhlmann ausschließlich als Strafverteidiger tätig.
Dr. Erik Buhlmann war bereits zu Beginn seiner Karriere vier Jahre als Associate bei Ufer Knauer tätig. Nach viereinhalb jähriger Tätigkeit bei der internationalen Wirtschaftskanzlei BridgehouseLaw kehrte er zum 01.01.2015 als Salary Partner zu Ufer Knauer zurück.
Im Jahr 2009 wurde Dr. Erik Buhlmann der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen.
Als solcher verfügt er über umfassende praktische Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht und der strafrechtlichen Präventivberatung national und international tätiger Unternehmen.
Rechtsgebiete:
Dr. Erik Buhlmann ist in allen Bereichen des Strafrechts tätig.
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie der strafrechtlichen Präventivberatung von Konzernen und Unternehmen (corporate compliance). Daneben berät Dr. Erik Buhlmann Unternehmen und deren Führungskräfte bei internen Ermittlungen sowie im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.
Dr. Erik Buhlmann verteidigt zudem regelmäßig in Revisionsverfahren.
Counsel provided in:
German and English
Antikorruptionsgesetz – von Partnerfactoring ist abzuraten, DZW, Ausg. 28/2016, S. 8
Kapitel: „Strafbarkeit der Berater“, in: Adick/Bülte, Fiskalstrafrecht – Straftaten gegen staatliche Vermögenswerte (gemeinsam mit Dr. Simone Kämpfer), C.F. Müller, 2015
Eigenhinterlegung bei Privatinsolvenz, StRR 2013, S. 33 f.
Unternehmensinterne (Vor-)Ermittlungen – was bleibt von nemo-tenetur und fair-trial? (gemeinsam mit Dr. Christoph Knauer), Anwaltsblatt 2010, S. 387 ff
Strafbare Untreue im Theater- und Kulturbetrieb – Insbesondere zur sogenannten Haushaltsuntreue (gemeinsam mit Dr. Christoph Knauer), in: Handbuch Kultur und Recht, hrsg. von Gereon Röckrath und Alexander Unverzagt, Raabe Verlag (Klett), 2. Aufl. 2009.
Die Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs als Verfahrensgrundsatz?, Peter Lang Verlag 2005.
14. Dezember 2011/22. Februar 2012 und 19. Januar 2012 – Dr. Erik Buhlmann referiert in Eching und Aachen zum Thema „Implementation Mechanisms for Codes of Conduct (English)“.
13. Dezember 2011 – Dr. Erik Buhlmann referiert in Hamburg zum Thema „Korruption im Gesundheitswesen – Compliance im Pharmavertrieb“.
6. September 2011 – Dr. Erik Buhlmann referiert in Duisburg zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im EU-Sanktionenrecht“.
10. Mai 2011 – Dr. Erik Buhlmann referiert in München zum Thema “Transatlantische Risiken für den Mittelstand – Von der Prävention bis zum Krisenmanagement, Strafrechtliche Compliance”.