Dr. Richard Rathgeber ist als Strafverteidiger in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts sowie insbesondere des Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrechts tätig.
Er berät und verteidigt nationale und internationale Unternehmen, deren Organe und Mitarbeiter in allen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Fragestellungen und Verfahren sowie in Bußgeldverfahren. Rechtsanwalt Dr. Richard Rathgeber verfügt zudem über besondere Expertise im Bereich der strafrechtlichen Haftung für Behandlungs-, Aufklärungs- und Organisationsfehler in medizinischen Einrichtungen. Dr. Rathgeber war bis 2021 als Staatsanwalt u.a. im Bereich Medizinstrafrecht tätig.
Associate
EXPERTISE
Dr. Richard Rathgeber ist als Strafverteidiger in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts sowie insbesondere des Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrechts tätig.
Er berät und verteidigt nationale und internationale Unternehmen, deren Organe und Mitarbeiter in allen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Fragestellungen und Verfahren sowie in Bußgeldverfahren. Rechtsanwalt Dr. Richard Rathgeber verfügt zudem über besondere Expertise im Bereich der strafrechtlichen Haftung für Behandlungs-, Aufklärungs- und Organisationsfehler in medizinischen Einrichtungen. Dr. Rathgeber war bis 2021 als Staatsanwalt u.a. im Bereich Medizinstrafrecht tätig.
Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit Schwerpunkt „Internationales und Europäisches Recht“
Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg, mit Stationen u.a. in einer Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sowie in einer auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei
Promotionsstipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Promotion im Medizinstrafrecht zum Thema: „Nosokomiale Infektionen – Organisationspflichten und rechtliche Verantwortlichkeit“ (summa cum laude)
Von Juni 2019 bis Juni 2021 als Staatsanwalt für die Staatsanwaltschaft Hamburg tätig (sowohl in der allgemeinen Abteilung, als auch in der Spezialabteilung für Medizinstrafrecht)