Dr. Erik Buhlmann ist als Salary Partner in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie der strafrechtlichen Revision tätig.
Er verteidigt und berät bundesweit, im europäischen Ausland und in Verfahren mit US-Bezug.
Dr. Erik Buhlmann ist seit 14 Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig und verfügt als solcher über umfassende Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts. Darüber hinaus verfügt er über umfangreiche Prozesserfahrung und war bereits in zahlreichen bekannten Groß- und Umfangsverfahren als Verteidiger tätig. Den Schwerpunkt bilden dabei Verfahren vor den Wirtschaftsstrafkammern im gesamten Bundesgebiet.
Dr. Erik Buhlmann berät und verteidigt nationale und internationale Unternehmen und deren Führungskräfte in allen Bereichen des Wirtschafts- Steuer- und Bankenstrafrechts, in Bußgeldverfahren (Verbandsgeldbußen, Aufsichts-/Organisationspflichtverletzungen) sowie im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Aspekten interner Ermittlungen und zivilrechtlicher Streitigkeiten. Darüber hinaus berät er regelmäßig Vorstände und Aufsichtsräte bei risikobehafteten Entscheidungen vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips und der Business-Judgement-Rule.
Dr. Erik Buhlmann ist schließlich regelmäßig in Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof tätig.
Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts, vor allem
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Bankenstrafrecht
Revisionsrecht
Unternehmensverteidigung im Bußgeldverfahren
Strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen
Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten bei risikobehafteten Entscheidungen vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips und der Business-Judgement-Rule
Strafrechtliche Compliance und Criminal Due Diligence
Interne Ermittlungen
Internationales und Europäischen Strafrecht, Verfahren mit US-Bezug
Hamburg Commercial Bank AG (früher HSH Nordbank): Begleitung des Privatisierungsverfahrens, Vertretung im Komplex „Panama Papers“, Beratung im Rahmen risikobehafteter Entscheidungen
Aufsichtsrat internationale Großbank
Internationale und deutsche Großbanken im Zusammenhang mit Offshore-Vermögensanlagen und Verstößen gegen US-Sanktionsnormen
Rechtsanwalt und Namenspartner im „Goldfingerkomplex“
Hauptbeschuldigter Bauunternehmer im „Regensburger Korruptionsverfahren“ (Revision)
Karl-Heinz Schreiber (Revision)
Siemens Korruptionsaffäre (Deutschland/USA)
Start-up-Begleitung einer bis heute weltweit führenden Internetplattform (Deutschland/USA)
Straf- und Steuercompliance einer führenden internationalen Franchise-Kette (Deutschland/USA)
Dr. Buhlmann wurde 2020 im Bereich Wirtschaftsstrafrecht in das Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“ aufgenommen.
Studium an den Universitäten Augsburg und Passau
Promotion an der Universität Passau (Prof. Dr. Werner Beulke) zum Thema: „Die Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs als Verfahrensgrundsatz“ (magna cum laude)
Referendariat am Oberlandesgericht München
Strafverteidiger seit 2006
Seit 2009 Fachanwalt für Strafrecht
Seit 2015 Salary Partner der Kanzlei Ufer Knauer
Kapitel „Strafbarkeit der Berater“ in Adick/Bülte, Fiskalstrafrecht – Straftaten gegen staatliche Vermögenswerte (gemeinsam mit Dr. Simone Kämpfer), CF Müller, 2. Auflage 2019
Antikorruptionsgesetz – von Partnerfactoring ist abzuraten, DZW, Ausg. 28/2016, S. 8
Eigenhinterlegung bei Privatinsolvenz, StRR 2013, S. 33
Unternehmerische (Vor-)Ermittlungen – was bleibt von nemo-tenetur und fair-trial? (gemeinsam mit Dr. Christoph Knauer), Anwaltsblatt 2010, S. 387 ff.
Strafbare Untreue im Theater- und Kulturbetrieb – Insbesondere zur sogenannten Haushaltsuntreue (gemeinsam mit Dr. Christoph Knauer), in: Handbuch Kultur und Recht, hrsg. Röckrath/Unverzagt, Klett 2009
Die Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs als Verfahrensgrundsatz? Peter Lang, 2006
14. Dezember 2011/22. Februar 2012 und 19. Januar 2012 – Dr. Erik Buhlmann referiert in Eching und Aachen zum Thema „Implementation Mechanisms for Codes of Conduct (English)“.
13. Dezember 2011 – Dr. Erik Buhlmann referiert in Hamburg zum Thema „Korruption im Gesundheitswesen – Compliance im Pharmavertrieb“.
6. September 2011 – Dr. Erik Buhlmann referiert in Duisburg zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im EU-Sanktionenrecht“.
10. Mai 2011 – Dr. Erik Buhlmann referiert in München zum Thema „Transatlantische Risiken für den Mittelstand – Von der Prävention bis zum Krisenmanagement, Strafrechtliche Compliance“.